Bewertungsmodelle und Überlieferungsabsprachen im Verbund führen zu einer dokumentierten und effizienten Selektion in ganzen Verwaltungssparten. Doppel- und Mehrfachüberlieferungen können festgestellt, Bewahr- bzw. Vernichtungsakzente auf Grund einer einheitlich gültigen Klassifikation deduktiv und induktiv gesetzt werden. Der Artikel ist das schriftliche Resultat einer Arbeitsgruppe und gibt ein gutes Beispiel horizontaler und vertikaler Bewertung, welche in Deutschland mittlerweile eine reiche Tradition hat. Dabei gilt es immer wieder abzuschätzen, ob die tiefere, konkretere Verwaltungsstufe bei der Auswahl den Vorzug hat oder die eher informationsverdichtende, höhere Stufe im Verwaltungsgebilde. Aussagekraft und Bestandesumfang stehen manchmal in einem Spannungsverhältnis.
Die aufgelisteten Bewertungskriterien bzw. Prüfschritte sind natürlich nicht neu: Rechtssicherung, Evidenzwert, Informationswert, Doppel- und Mehrfachüberlieferung in Zusammenhang mit dem Konzept der Federführung (faktisch auch Evidenzwert) und Dokumentationsprofil des Archivs. Der letzte Punkt erhält momentan in Deutschland wieder mehr Betonung als früher. Der Artikel spricht vor allem auch pragmatische Aspekte an.
Die defensive Haltung am Schluss ist dennoch wenig verständlich, nämlich dass die Vorschläge und Empfehlungen in Detail mehr oder weniger unter der Decke bleiben sollten: "Es wurde argumentiert, dass beispielsweise Registratoren, Amtsleiter oder Bürgermeister die Bewertungsvorschläge als Grundlage dafür ansehen könnten, Akten 'eigenmächtig' auszusondern. Letztlich könnten sich die Archivare sogar durch die Bewertungsvorschläge überflüssig machen" (338). Diese Igelhaltung kann auf Dauer nichts bewirken. Dies meint wohl auch der Autor selber: "Anfügen kann man, dass trotz bereits bestehender Bewertungsmodelle bisher noch kein Archiv geschlossen wurde. Schliesslich ist die Bewertung bekanntlich auch nicht die einzige Aufgabe einer Archivarin oder eines Archivars" (338).
Die Prüfschritte werden im Anhang noch einmal detailliert aufgelistet (339-340).