Bewertung und Kassation


Heidrun Wiesenmüller, Lars Jendral, Hildegard Schäffler, Silke Schomburg, Christoph Höck und Monika Kohlmann: Auswahlkriterien für das Sammeln von Netzpublikationen im Rahmen des elektronischen Pflichtexemplars. Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken

Bibliotheksdienst. Organ der Bundesvereinigung deutscher Bibliotheksverbände (BDB), 38 (2004), Heft 11 (November), S. 1423 - 1444

Rezensent Peter Toebak

Die Langzeitaufbewahrung von Netzpublikationen ist ein Thema mit vielen Facetten: die rechtliche Grundlage bezüglich des Pflichtexemplars, technische und semantische Fragen im Zusammenhang mit den Primär- und Metadaten sowie organisatorische Elemente. Dazu gehört auch die Bewertung oder die Frage, "welche Arten von Netzpublikationen überhaupt gesammelt werden sollen" (1423). Der Artikel hat für Archivare und Records Manager Bedeutung, auch wenn der Gesichtspunkt natürlich nicht archivisch ist.

Der Gesichtspunkt ist der einer Regional- oder Landesbibliothek in Deutschland. Methodische Ausgangspunkte stützen die konkreten Auswahlverfahren, sie legen Auswahlkriterien fest. Zwei Faktoren springen dabei ins Auge. Die Methodik ist primär formaler Art, auch wenn die Netzpublikationen "z.T. (...) auch inhaltlich gewertet und gewichtet werden" müssen, und bewusst wird einen Anschluss mit den bereits vorhandenen Sammelrichtlinien für die konventionellen Materialien gesucht.

Zuerst werden die Netzwerkpublikationen in zwei Basis-Typen unterteilt:

Die Netzpublikationen mit Entsprechung in der Printwelt sind entweder druckbildähnliche Netzpublikationen (PDF-Format, PostScript-Format; auch das DOC-Format wird dazu gerechnet) oder Netzpublikationen (meist im HTML-Format) mit verwandtem Publikationstyp in der Printwelt. Es handelt sich in der ersten Untergruppe um Objekte mit und ohne gedruckte Parallelausgabe. Ein PDF-Dokument kann z.B. auch als Broschüre gedruckt oder nur als Netzpublikation vorhanden sein. Bei der zweiten Untergruppe ist das Gleiche möglich, z.B. ein Lexikon kommt nur im E-Format vor oder zusätzlich auch als Buch. Die webspezifischen Netzpublikationen entsprechen dagegen keiner aus der Printwelt bekannten Publikationsform. Es geht z.B. um Websites und Online-Datenbanken.

Zwar reicht die Typologie, so die Autoren, nicht aus, eine "mechanische" und objektivierte Auswahl vorzunehmen. Zudem kommen oft Mischformen vor und die technische Entwicklung wird ebenfalls nicht anhalten. Doch können anhand der Typologie formale Richtlinien entwickelt werden, basierend auf die äusserlichen Merkmale der Objekte. Für Netzpublikationen mit Entsprechung in der Printwelt (beide Untergruppen) gelten die konventionellen Sammelrichtlinien. Im Fall gedruckter Parallelausgaben haben diese (noch) den Vortritt und müssen die elektronischen "Abbildungen" Mehrwert aufweisen, um auch in die Bibliothek aufgenommen zu werden (häufigere Aktualisierung, Suchmöglichkeiten, multimediale Elemente, direkterer Zugriff).

Bei webspezifischen Netzpublikationen scheint die Auswahl komplizierter, weil offensichtlich keine konventionelle Richtlinien vorliegen. Websites haben einen inhaltlichen Zusammenhang und ermöglichen eine einheitliche Navigation. Sie sind statisch oder dynamisch. Statische Websites sind "vollständig und abgeschlossen" und können dennoch mehrere Auflagen haben. Dynamische Websites ändern "immer wieder", sie sind niemals abgeschlossen und müssen in "Zeitschnitten" gesammelt werden. Websites können gesamthaft oder selektiv gesammelt werden. Sogar eine Kombination ist möglich, wenn die Website als Gesamtobjekt und ausgewählte Internetseiten zudem als Einzelobjekt (siehe webspezifische Netzpublikationen) abgelegt werden.

Websites können auch andersartig unterteilt werden, was für den Auswahlentscheid wichtiger ist. Sie sind repräsentierend oder thematisch orientiert. Die repräsentierenden Websites werden gesammelt und aufbewahrt, falls der Urheber (bzw. Provenienz in der Archivbegrifflichkeit) ausreichend Gewicht hat. Hier müssen inhaltliche Kriterien herangezogen werden, z.B. er hat nur eine lokale oder eine regionale Bedeutung oder aber seine Tätigkeit liegt im wissenschaftlichen, kulturellen oder politischen Bereich. In 2. Instanz werden wieder eher formale Kriterien relevant, die Website enthält z.B. nur Basisinformation und Aktuelles oder dagegen v.a. ausführliche Informationen und integrierte Publikationen. Thematische Websites sollen möglichst auf gleiche Weise formal beurteilt werden, wobei der Urheber gleichfalls interessant sein kann.

Die Online-Datenbanken sind wie Websites klar abgrenzbare Objekte und verfügen über wesentliche Abfragefunktionalitäten. Es werden auch in diesem Fall Analogien mit der Sammelpraxis in der Printwelt gesucht. Sie können z.B. wie Loseblattsammlungen gesammelt werden (nur die jeweils aktuelle Fassung bleibt erhalten) oder wie dynamische Websites in regelmässigen Zeitabständen. Wurden die (dennoch) verwandten, vorausgehenden gedruckten Publikationen gesammelt, wird diese Praxis auch in Bezug auf die Online-Datenbank fortzusetzen sein. Sonst gelten neue Kriterien.

Andere Netzpublikationen betreffen die Audio- und Videomaterialien, welche analog der konventionellen verwandten Materialien bzw. als integrale Bestandteile sammelwürdiger Websites zu behandeln sind. Besondere Formen, wie Linksammlungen, Foren, Kollektionen von Mailinglisten, Chatrooms und Weblogs (virtuelle Tagebücher), werden in der Regel nicht gesammelt. Es handelt sich entweder um unbeständige Einheiten oder um reine Kommunikation vorübergehender Art.

Es geht in diesem Beitrag nicht um die geschäftsrelevanten Aspekte einer Website. Nur die Endergebnisse, die "Publikationen" sind relevant. Die Analogie mit der Printwelt wird gesucht und "formale" Vorgaben werden herangezogen, weil die Auswahl so objektiviert und beschleunigt werden kann. Die Anwendung herkömmlicher Sammelrichtlinien vereinfacht das Auswahlverfahren erheblich, macht das Ergebnis konsistenter und bringt auch eine Kontinuität mit der jüngsten Printvergangenheit. Die Kriterien greifen zu kurz, insofern sie übersehen, dass die Trägerorganisationen, z.B. Museen und Ämter, ihre Netzpublikationen bereits selber oder von den zuständigen Archiven bewerten lassen. In Zeiten von Ressourcenverknappung, aber auch für die gewünschte Übersicht sollten Doppelüberlieferungen vermieden werden.

Die Auswahlkriterien sagen nichts über die Erschliessung, ob diese detailliert oder verkürzt stattfinden soll. Es wäre dennoch denkbar, so die Autoren, die Kerneinheiten anders zu behandeln als die "Marginalien". Solche Aussagen zeigen einmal mehr, dass die Arbeitsgruppe der deutschen Regionalbibliotheken ihren Auftrag seriös genommen und kreativ durchgeführt hat.