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Im ersten Artikel wird ein ausgereiftes Software-Produkt für die Erstellung und Pflege eines Thesaurus vorgestellt. Wichtige relevante Funktionen wie Import bestehender Schlagwortlisten im Textformat, Strukturierung der Begriffe in Ober- und Unterbegriffe, Synonyme, frühere und verwandte Termen, Einbindung einer Klassifikation, Ein- oder Mehrsprachigkeit und Datenexport werden abgedeckt. Die eingelesenen Daten können bearbeitet werden. Das spätere Änderungsmanagement zur Fortschreibung und Anpassung des Thesaurus wird kanalisiert und dokumentiert.
Die Thesaurusstruktur kann monohierarchisch oder polyhierarchisch eingerichtet werden. Konsistenz- und Plausibilitätskontrollen der Einträge sind vorhanden. Die Software-Funktionalitäten basieren auf einer relationalen Volltext-Datenbank, die über eine offene Schnittstelle mit externen Datenbanken verbunden werden kann. Der Thesaurus wird auf diese Weise für Indexarbeit und Suchabfragen in z.B. auch einem DMS oder RMS verfügbar.
Die Ausgabe der Daten in HTML-Format für Intranet- oder Internetfähige Anwendungen ist möglich, sowie jene von systematischen oder alphabetischen Listen der Thesaurus-Begriffe in ein strukturiertes, weiterverarbeitbares Textformat zum Ausdruck auf Papier oder in PDF-Format. Die Eingabe- und Ausgabemasken des Programms werden im Artikel abgebildet und überzeugen qua Struktur und Flexibilität.
Der zweite Artikel erklärt, dass Thesauri auch für die übergreifende Erschliessung von Archivbeständen Gewicht haben können, am Besten in Kombination mit z.B. Firmen-, Personen- und Ortsverzeichnissen (Eigennamen). Ein Thesaurus gilt als "normiertes Vokabular" für die zusätzliche Beschreibung und mehrdimensionale Suche einzelner Verzeichniseinheiten. Die Autorin meint, "dass Archive im Gegensatz zu anderen informationswissenschaftlich orientierten Einrichtungen es in der Regel mit einem breiteren und nur schwer normierbaren Vokabular zu tun haben" (247). Dies scheint mir nicht richtig.
Sie hat wohl recht, wenn sie schreibt: "Begriffe, die Aufgaben, Funktionen und die dabei angewandten Mittel und Methoden des Registraturbildners repräsentieren, sollten möglichst umfassend und weitgehend spezifisch dargestellt werden. Hingegen musste bei Begriffen, die das Tätigkeitsfeld (...) darstellen, eine strenge Auswahl getroffen und die Einhaltung eines angemessenen Abstraktionsgrades vorgenommen werden" (247). Kern- und Randthemen der "dokumentierten" Gesellschaftsbereiche sind tatsächlich festzuhalten, womit die Zweck- und Kontextgebundenheit von Archivbeständen abermals betont wird.