Die Möglichkeit, wissenschaftliche Arbeiten nach kommerzieller Erstpublikation in anderer Form noch einmal nicht-kommerziell zu veröffentlichen, soll erweitert werden. Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundesrat sind sich hier einig. Dies wird sich sowohl für die Open Access-Bewegung, die Virtuelle Bibliothek als auch für die retrospektive Digitalisierung positiv auswirken. Verlage können - so die Empfehlung zum Regierungsentwurf für das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft - Zweitpublikationen nicht länger verträglich ausschliessen, was im STM-Bereich (Science, Technik und Medizin) eher der Normalfall zu sein scheint als im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Der Autor listet auch kritische Bemerkungen auf: betroffen sind nur Werke von Wissenschaftlern im öffentlichen Dienst, dazu nur Periodika (Zeitschriftenaufsätze) und z.B. keine Beiträge in Sammelwerken. Die Zitierfähigkeit der Zweitpublikationen bleibt ausserdem problematisch, weil das Layout der Erstpublikation nicht übernommen werden darf. Einfaches Scannen bleibt somit auch ausgeschlossen, sobald Verlage sich dagegen wehren. Steinhauer schlägt vor, die Grundrechte der Wissenschafts- und Publikationsfreiheit noch weiter zum Ausgangspunkt zu nehmen und alle wissenschaftlichen Arbeiten mit einzubeziehen. Er will die beiden äussersten Aspekte - den Schutz des Layouts als Leistung des Verlags und die Freiheit des Inhalts als Leistung des Autoren - weiter in Einklang bringen, z.B. durch eine längere "Schonungsfrist" für die Verlage als 6 Monate zu ermöglichen (bis zu drei Jahre).