Bewertung und Kassation


Andreas und Kathrin Pilger: Die Bewertung von Verwaltungsschriftgut als Beobachtung zweiter Ordnung

Der Archivar. Mitteilungsblatt für deutsches Archivwesen, 56 (2003), Heft 2 (Mai), S. 111 - 118

Die Autoren stellen formale Kriterien (Federführung, Mitwirkung oder Kenntnisnahme; Überlieferungsdichte auf Grund einer Koordinierungsrolle; Autonomie, Gewicht und Tragweite der Behörde(n)arbeit) inhaltlichen Kriterien (Dokumentationsziele) gegenüber, als Ausgangspunkt ihren Beitrags an die (deutsche) Bewertungsdiskussion. Es handelt sich, wie sie klar zusammenfassen, um die Begriffspaare "Verwaltung und Gesellschaft", "Provenienz und Pertinenz", "Evidenz und Information", "Normen und Fakten", "Selbstreferenz und Fremdreferenz".

Die Bewertungsmethodik kann drei Wege eingehen, wie die Autoren zu beweisen versuchen:

Sie versuchen dies anhand zweier Beispiele zu verdeutlichen. Das erste Beispiel betrifft die Einkommensbesteuerung, wobei "komplexe, individuell variierende Sachverhalte" mittels Formulare und Prozeduren auf "ein festes, quantitativ begrenztes Gefüge von Merkmalen und (...) Ausprägungen" reduziert werden (113-114). Strukturierte Daten spielen in einem solchen Bereich (allmählich) eine grössere Rolle als Akten (unstrukturierte Informationen). Zufallssamples reichen aus (Typisierung und Häufigkeit der Falltypen), können sogar mittels statistischer Übersichten (z.B. per Gemeinde) noch weiter komprimiert werden. Vollständige Aufbewahrung der Rohdaten darf auch aus Datenschutzgründen nicht immer stattfinden.

Das zweite Beispiel befasst sich mit dem Spannungsfeld zwischen akademischer Freiheit und staatlicher Kontrolle der Unterrichtsqualität. Hier sind weniger formalisierte Verwaltungsverfahren möglich, weil die "Vielzahl der Fakten, Theorien, Methoden und Themen (...) sich gegen eine einheitliche, detaillierte rechtliche Normierung" sperrt (116). Der Archivar kann sich in diesem Bereich nicht mit nur quantitativen Auswertungen des Materials oder Stichproben begnügen (hohe Varianz).

Die Autoren haben Literatur aus der Verwaltungswissenschaft und der Soziologie herangezogen und kommen so zu interessante Aussagen. Zur Bewertungsdiskussion selber tragen sie aber nicht wesentlich bei. Der Satz: "Unter dem Druck knapper Ressourcen, die die Archive zu grösstmöglicher Reduktion der Schriftgutmengen anhält, muss nicht nur innerhalb der Redundanzen, sondern auch innerhalb der Varianzen kassiert werden" (117), macht mehr Sinn als der (fromme) Wunsch, dass Internet-Foren inskünftig eine aktive Beteiligung externer Nutzerkreise in die archivische Bewertungsaufgabe leichter einbauen lässt.

Der dritte Weg ist kein neuer Weg. Der Unterschied Evidenz - Information bildet die methodische, theoretisch begründete Basis, wobei "Evidenz" das Primat hat und "Information" das Korrektiv beinhaltet. Wie Provenienz und alte Ordnung, Struktur- und Prozesswissen beim Ordnen und Beschreiben methodisch den Vorrang geniessen, ist dies aus wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen bei der Bewertung auch der Fall. Akzentunterschiede bleiben dennoch möglich und unter Umständen sogar gewünscht. Hier liegt der realisierbare Kompromiss zwischen den beiden Stossrichtungen, die einander auch gar nicht (völlig) ausschliessen, wie jede/r Archivar/in in der Praxis schon längst weiss.