Mikroverfilmung und elektronische Archivierung


Ulrich Niess, Michael Wettengel und Robert Zink: Digitalisierung von archivischem Sammlungsgut. Empfehlung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim deutschen Städtetag

Der Archivar. Mitteilungsblatt für deutsches Archivwesen, 59 (2006), Heft 4 (November), S. 323 - 329

Rezensent Peter Toebak

Die Autoren behandeln organisatorische und technische Bedingungen für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte bei archivischem Sammlungsgut. Als konstituierende Beispiele nennen sie Ansichtskarten, Bilder, Zeitungsausschnitte, Siegel-, Grafik- und Münzsammlungen sowie Autografen. Die digitalen Ton- und Filmaufzeichnungen bleiben ausgeklammert, weil hier die technischen Standards noch nicht ausdiskutiert sind und feststehen. Die präsentierten technischen Voraussetzungen scheinen mir am interessantesten.

Mit Recht wird unterschieden zwischen Aufbewahrungs- und Darstellungsformaten:

Auch die Produktion der digitalen Objekte darf nicht vergessen werden: Farbmanagement mit Kalibrierung der Eingabe- und Ausgabegeräte und Einhaltung des CIELAB-Farbraums. Die Autoren sprechen zwar von Tonwert- und Schärfekorrekturen der Master-Dateien, betonen jedoch nicht, dass gerade diese auch in Rohform konserviert werden sollten. Sie schlagen mit Recht verbreitete Standardspeichermedien vor, sowie eine mindestens doppelte Speicherung. Heutzutage wird übrigens schon über eine dreifach redundante Datenhaltung gesprochen, damit im Ernstfall eine "objektive" Kontrollmöglichkeit möglich ist. CDs und DVDs gehören sicher zu den möglichen Datenträgern, diese Wechseldatenträger sind wegen der Menge auf Dauer dennoch mühsam handhabbar.

Die Basisanforderung, dass das Ordnungsschema der digitalisierten Ablage mit dem der analogen Ablage übereinstimmt, ist essentiell. Dies setzt in der Praxis faktisch natürlich auch die Vollständigkeit der zu digitalisierenden Bestandseinheit voraus. Die Empfehlung, dass die Darstellungs- oder Benutzungsexemplare sich durch ein digitales Stempel bzw. Wasserzeichen oder wenigstens durch eine geringere Format-Qualität von den Master-Dateien unterscheiden, leuchtet völlig ein. Die notwendige Übersicht und der Schutz der Rechte werden so leichter erreicht, während das TIF-Format meist zu allzu grossen Dateien führt und zudem nicht vom einem WWW-Browser unterstützt wird.

Zwei Casus machen letztlich klar, dass das eine Mal (Stadtarchiv Ulm) eine parallele Sicherheits-Mikroverfilmung noch wohl und das andere Mal (Stadtarchiv Mannheim) offenbar nicht mehr eine Rolle spielt. Ein Hybridverfahren kann unter Umständen sicher sinnvoll sein.