Mikroverfilmung und elektronische Archivierung


Michael Lautenschlager und Irina Sens: Konzept zur Zitierfähigkeit wissenschaftlicher Primärdaten

Nachrichten für Dokumentation (NfD). Zeitschrift für Informationswissenschaft und -praxis, 54 (2003), Nr. 8 (Dezember), S. 463 - 466

Rezensent Peter Toebak

Es ist bekannt, dass Datendokumentationen, die als fachliche Grundlage von Publikationen oder Berichten dienten, oft schlecht dokumentiert und disparat verwaltet werden. Ihre Langzeitsicherung und Zugänglichkeit werden in den meisten Fällen den beteiligten Wissenschaftlern überlassen. Das Spannungsfeld zwischen geistigem Eigentum (Urheberrecht) und freiem Zugang für den wissenschaftlichen Diskurs ist nicht explizit geregelt.

Die Autoren sind Mitglieder einer von der DFG unterstützen Arbeitsgruppe, die sich mit dieser Problematik befasst (ohne Archivare!). Die Grundannahmen lauten:

Die langfristige Identifikation der Primärdaten ist nur über sogenannte "Persistent Identifier" mit entsprechender Infrastruktur möglich. Für Bücher ist dies die ISBN (International Standard Book Number), für Datenbanken z.B. die CAS-Nummer (Chemical Abstract Service). Die Arbeitsgruppe schlägt den DOI (Digital Object Identifier) vor, obwohl auch der URN (Uniform Resource Name) möglich ist. Zu einem DOI gehören strukturierte Metadaten für die formale und inhaltliche Attributierung der Primärdaten.

Die Qualitätssicherung, Konsistenz und Langzeitaufbewahrung der Daten muss von den registrierenden Organisationen selber gewährleistet werden. Im Falle von strukturierten Daten betriebsinterner Art werden dies m.E. die Archivbildner und in 2. Instanz die Verwaltungs- und Unternehmungsarchive sein können. "Geht eine mit einem DOI gekennzeichnete Einheit in andere Besitzverhältnisse über oder erhält sie eine neue Platzierung im Web, so sind gemäss der vertraglich geregelten DOI-Richtlinien die Verweise zu aktualisieren" (465). Die Registrierung erfolgt bei (kommerziellen oder nicht-kommerziellen) "Registration Agencies", die in einem Profil den Metadatensatz und die Qualitätsrichtlinien für die Datenhaltung festschreiben.

Die Arbeitsgruppe wird dieses Konzept weiterverfolgen und praktische Vorgaben folgen lassen. Die Initiative ist wichtig. Einige Kritikpunkte sind dennoch relevant:

Die qualitätserhöhende Ausstrahlung der "Registration Agencies" in Richtung der Datenproduzenten und -verwalter könnte sich recht positiv entwickeln.