Bewertung und Kassation


Uwe Czubatynski: Konservierung, Zentralkatalogisierung, Kassation. Zum Problem der Aussonderung

Bibliotheksdienst. Organ der Bundesvereinigung deutscher Bibliotheksverbände (BDB), 38 (2004), Heft 12 (Dezember), S. 1612 - 1616

Rezensent Peter Toebak

Der Autor schreibt, dass Kassation auch im Bibliothekswesen notwendig ist. So sollten Dubletten ab 19. Jahrhundert entsorgt werden, wenn sie keine "exemplarspezifischen Besonderheiten" aufweisen und in einem Verbund- oder Zentralkatalog nachgewiesen sind. Nicht nur "mechanischer Verschleiss" und intrinsische Versäuerung treten auf (bei 25% der Bestände), auch "inhaltlicher Verschleiss" kommt an den Tag. Die Halbwertzeit der naturwissenschaftlichen Informationen liegt z.B. bei 5-10 Jahren. "In den Geisteswissenschaften hingegen wird auch die ältere Literatur immer wieder benötigt werden" (1612). Dies mag stimmen, auch naturwissenschaftliche Publikationen verlieren m.E. aber nie ihren historischen Wert.

Die Ausführungen des Autors erklären dennoch, dass die Bibliothekswissenschaft nicht darum herum kommt, formale Bewertungskriterien für alle Kategorien von Wissenschaften zu entwickeln (was übrigens auch bereits passiert). Formale Kriterien sind einfacher anzuwenden und fachlich-methodisch zu untermauern, während Wertmassstäbe und Forschungsinteressen sich im Laufe der Zeit ändern. Reduzierung der Altbestände und Konzentration in den grossen Bewahrbibliotheken ist eine Notwendigkeit, weil Massenentsäuerung und Magazinbau teuer sind. Voraussetzung ist die geografische Verteilung der Werke für die Nutzer und Forscher. Die bestandsübergreifenden Kataloge wirken überdies zunehmend als "virtuelle Bestandsergänzung" (1616) und neutralisieren auf diese Weise ebenfalls den eventuellen lokalen Verlust physischer Art.

Czubatynski will das Problemfeld umreissen, nicht systematisch behandeln. Er möchte eine Fachdiskussion auslösen. Er zitiert Johannes Papritz nicht als blossen Aufhänger, er sieht auch einen "fruchtbaren Punkt der Überschneidung" (1616) mit der Archivwissenschaft. Provenienzbibliotheken haben tatsächlich etwas Gemeinsames mit Archivbeständen, namentlich "geschlossen erhaltene alte Bibliotheken" mit "Inhalt und Entwicklungsgeschichte eines Buchbestandes" (1615). Die Überschneidung hält sich wegen des Spannungsfelds Informationswert - Evidenzwert dennoch in Grenzen. Die Bibliothekare müssen ihr methodisches Wissen in Bezug auf Bewertung, Aussonderung, Kassation des Bibliotheks- und Dokumentationsguts grundsätzlich anders fundieren als Archivare.