Recht


Gabriele Beger: Mogelpackung. Der Referentenentwurf zum Zweiten Korb des UrhG

Bibliotheksdienst. Organ der Bundesvereinigung deutscher Bibliotheksverbände (BDB), 38 (2004), Heft 12 (Dezember), S. 1620 - 1626

Die Autorin sieht das bisherige Gleichgewicht zwischen Kulturrecht und Wirtschaftsrecht in Deutschland verloren gehen, wo es die Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft betrifft. "Durchweg dienen alle Neuregelungen vorrangig wirtschaftlichen Interessen, ohne tatsächlich die Rechte des Urhebers zu stärken und eine Balance zu den Allgemeininteressen herzustellen" (1620).

Bibliotheken dürfen z.B. dem Publikum bald nur noch gleichzeitig so viele elektronische Zugriffe gestehen als sie Exemplare der angefragten Publikation besitzen. Ein bedarfsgerechtes Vorgehen wäre dagegen nötig, wobei Urheber und Verleger keineswegs auf Vergütungen und Lizenzbestimmungen verzichten müssten. Der Kopienversand auf Bestellung ist jetzt über die Post, per Fax und via E-Mail (grafische PDF-Datei) zugelassen. Sobald der Verlag das Pay-per-View offriert, wird aber nur noch der Post- und Faxweg offen bleiben. Hohe Download-Tarife können das Ergebnis sein.

Heutzutage unbekannte Nutzungsarten werden ebenfalls unter die einschränkende Regelung fallen. Bezüglich der Retrodigitalisierung werden die Bestände sogar bis 1966 betroffen sein (jetzt bis 1995). Das Kopierrecht zum privaten Gebrauch wird weiter beschränkt (falls der Rechtsinhaber aktiv einen Kopierschutz im Medium vornimmt), ebenso wie das Kopierrecht für den wissenschaftlichen Gebrauch (falls ein direkter bzw. indirekter Wirtschaftszweck vorliegt). Die Kopierabgaberegelung wird sich bald über alle Vervielfältigungsgeräte von Dokumenten ausstrecken.

Die Deutsche Gesetzgebung scheint sich der Nordamerikanischen vermehrt anzuschliessen und die Europäische Tradition mit der Möglichkeit von Abgeltungen und Vergütungen über Verwertungsgesellschaften etwas zu vergessen. Die Praktikabilität vieler der vorgestellten Regeln wird von der Autorin in Zweifel gezogen, vermutlich mehr zu Lasten des Bibliothekswesens als zu Lasten der Privatwirtschaft. "Unzählige Vertragsverhandlungen, aufwändige Rechteverwaltung, Preisspiralen und lückenhafte Angebote werden künftig im Bibliothekswesen die Folge sein" (1620-1621).

Auch: Gabriele Berger, "Zweiter Korb zur Änderung des Urheberrechts. Der Referentenentwurf des BMJ und seine Auswirkungen auf die Informationswissenschaft und Informationspraxis", in: Nachrichten für Dokumentation (NfD). Zeitschrift für Informationswissenschaft und -praxis, 55 (2004), Nr. 8 (Dezember), S. 483 - 486 (kaum anders formuliert).

Für mehr Selbstbestimmung bei den Wissenschaftlern zu Gunsten des freie(re)n Zu- und Umgangs ihrer Geistesprodukte, siehe Rainer Kuhlen und Jochen Brüning, "Creative Commons (CC). Für informationelle Selbstbestimmung, gegen den Trend des Urheberrechts/Copyright als Handelsrecht", in: Nachrichten für Dokumentation (NfD). Zeitschrift für Informationswissenschaft und -praxis, 55 (2004), Nr. 8 (Dezember), S. 449 - 454, 456.