Recht


Gabriele Beger: Der Zweite Korb zur Reform des Urheberrechts

Bibliotheksdienst. Organ der Bundesvereinigung deutscher Bibliotheksverbände (BDB), 37 (2003), Heft 11 (November), S. 1486 - 1494

Rezensent Peter Toebak

Zwar ist das deutsche Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft noch jung, vom 10. September 2003. Es entstand jedoch innert sehr kurzer Zeit (EU-Vorgabe). Wichtige Fragen blieben ungeklärt und die Rechtspraxis hat in Deutschland wenig Möglichkeit, mittels Präzedenzfälle für Aufklärung zu sorgen. Die Meinung herrscht zudem vor, dass der wirtschaftliche Gesichtspunkt gegenüber dem öffentlichen und wissenschaftlichen Interesse überwiegt.

So bestehen genug Gründe, die gesetzliche Arbeit nicht fallen zu lassen und den Gedankenaustausch weiter zu verfolgen. Für das Archivwesen hat die Diskussion weniger Gewicht als für das Bibliotheks- und Dokumentationswesen, jedoch arbeiten auch Archive mit digitalen Medien und übernehmen auch sie (indirekt) Werke von Dritten (über die abliefernde Verwaltung, Unternehmung).

Die Autorin spricht mittlerweile bekannte Themen an und erklärt dabei die Stellungnahme der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes zum Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle in der Informationsgesellschaft. Sie verlangt mehr explizite Klarheit im Gesetz betreffend:

Die Autorin thematisiert auch das Digital Rights Management (DRM), im Zusammenhang mit den Anti-Kopiertechniken. Die USA kennen dieses Phänomen bereits länger und hier wird klar, dass "diese Systeme nicht nur vor Missbrauch schützen, sondern auch den Absatz [der Medien] sinken lassen" (1494). Hoffentlich bezieht die künftige Evaluation "der befürchteten nachhaltigen wirtschaftlichen Beeinträchtigung" sich bald auch in Deutschland und Europa hierauf.