Die anstehende deutsche Gesetzesnovelle (Frühjahr 2003) bezieht sich auf die digitalen Werke im Internet, dem Intranet und dem CD-ROM-Netz. Analoge Werke und nichtvernetzte digitale Arbeitsplätze sind nicht betroffen. Der Aufsatz ist für Bibliothekare geschrieben, hat aber auch für Archivbibliotheken, Verwaltungs- und Unternehmungsbibliotheken Gewicht.
Urheber und Verleger erhalten mehr Sicherheit, dass sich ihre Investitionen im E-Umfeld tatsächlich lohnen werden. Verwertungsrechte, technische Schutzmassnahmen (wie Kopierschutz, Passwort-Schutz, Verschlüsselung und Verzerrung) und Lizenzverträge sind ausdrücklich vorgesehen.
Die Öffentlichkeit, das Bildungswesen und die Wissenschaft bekommen ebenfalls (genau umschriebene) Rechte: Ausnahmetatbestände (Unterricht in konkret bestimmtem Kreis, "kleine Teile" eines Werks, einzelne Beiträge aus einer Zeitschrift), Herausgabe notwendiger Entschlüsselungsverfahren, Kopierversand für den wissenschaftlichen Gebrauch, Vervielfältigung zur elektronischen Aufbewahrung, Aufbau eines Bildkatalogs. Sogar die Privatkopie ist unter Umständen gestattet.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Autorin die Thematik nochmals ausführlicher behandeln.