Zwei deutsche Positionspapiere werden gleichzeitig publiziert. Das eine Papier trägt einen umfassenden Charakter, das andere bezieht sich auf die Praxis der Kommunalarchive. In beiden wird das Gewicht des Inhaltswissens bei der Überlieferungsbildung akzentuiert, als eine Art Gegengewicht gegen die vormalige Betonung der Evidenzseite. Gerade wo deutsche Bibliothekare formalere Bewertungskriterien zu entwickeln beginnen, gehen die Archivare offensichtlich (aufs Neue) in die andere Richtung. "Aufgehoben (...) [ist] die vermeintliche Polarität des Evidenz- und Informationswertes, von der die Bewertungsdiskussion der neunziger Jahre gedanklich und terminologisch geprägt war; beide Aspekte greifen bei der Analyse des Dokumentationswertes einer Überlieferung unmittelbar ineinander" (Robert Kretzschmar, 90). Die Ersteller streben das Gleichgewicht zwischen den Extremen "Evidenz" und "Information" an und wählen auch nicht einseitig zwischen "bottom up" (Aktenautopsie) und "top down" (Aufgaben und Zuständigkeiten). Das 2. Positionspapier ist am ausführlichsten.
Beide Papiere haben Programmcharakter und enthalten gerade in dieser Hinsicht einen "Top-down"-Ansatz, d.h. angesichts der Dokumentationsziele, der Ergänzungsdokumentation, der Priorität der Lebensbereiche und der Kooperation und Koordination im weiteren Bereich des kulturellen Erbguts. Eine ganzheitliche Auswahl hat tatsächlich interessante Aspekte. "Der Pluralität der lokalen Lebenswelt kann das Kommunalarchiv [z.B.] nur gerecht werden, wenn es auch die Unterlagen von Vereinen, Parteien, Firmen oder anderen am Ort ansässigen Einrichtungen in nichtkommunaler Trägerschaft in seine Tätigkeit einbezieht und Zeitungen, Autografen, Flugblätter, Karten, Plakate, Film- und Tondokumente usw. als Dokumente zur Kommunalentwicklung sammelt" (Irmgard Christa Becker, 87-88).
Ein solcher "Top-down"-Ansatz ist m.E. praktikabel für provenienz-übersteigende Dokumentationsprofile. Eine Priorisierung von gesellschaftlichen Lebensbereichen oder auch von Verwaltungsbereichen kann sehr wohl dem Entscheid zur Aufarbeitung konkreter Ablagen von Stellen und Organisationen vorausgehen. Für die faktische Aufarbeitung selber ist sie aber zu abstrakt. Hier soll auf Grund von Prozess- und Strukturwissen (Evidenz) methodisch, konsistent und effizient vorgegangen werden. Dabei steht nicht die Behördentätigkeit im Vordergrund (wie in der Einleitung zum 2. Positionspapier in Bezug auf das holländische PIVOT-Vorgehen kritisiert wird), die Methodik ist Mittel zum Zweck. Sie macht z.B. den Unterschied zwischen Policymaking und Routinegeschäft fassbar und bildet den Kontext für die leichtere und richtige Interpretation der Daten und Unterlagen.
Der Unterschied zwischen Schrift- und Archivgut einerseits und Bibliotheks- und Dokumentationsgut andererseits ist inhärent (intrinsisch) und basiert gerade auf dem Evidenz- bzw. Kontext-Charakter der Daten und Unterlagen. In Bezug auf den Informations-Charakter besteht dagegen kein grundsätzlicher Unterschied. Es fällt auf, dass das 2. Positionspapier griffiger wird, wenn für den Bewertungsalltag formale Kriterien im Zusammenhang mit dem Prozess-Charakter der Informations-Objekte präsentiert werden (z.B. bei Massenschriftgut und audiovisuellen Unterlagen). Das Inhaltswissen ist auch bei Schrift- und Archivgut wichtig, es kommt bei der konkreten Arbeit als Korrektiv dennoch an 2. Stelle. Dies gilt auch für weitere zusätzliche Kriterien wie Auswertungsqualität, Ordnungszustand, Erhaltungszustand, Erschliessungsaufwand, erwartete Rückgriffshäufigkeit und Umfang (Mengengerüst).
Der dritte Artikel illustriert dies. Wegen einer Übernahmebegrenzung (1% des Gesamtvolumens, maximal 2,2 Laufkilometer pro Jahr) wird im Landesarchiv NRW die horizontale und vertikale Bewertungsansatz fortgetrieben. Grosse Rückstände, massales Anfallen neuer Bestände, EDV-Bestände (schon längst keine besondere Überlieferungsgattung mehr) und zunehmende Ressourcenknappheit schreiben ein rationales, wirtschaftliches Vorgehen vor. Absprachen mit Forschung, Verwaltung und Schwesterarchiven bleiben nicht aus. Mit Recht wird dabei nicht eingegangen auf die "vielfach gewünschte Überlassung von Unterlagen aus staatlicher Verwaltung an Kommunalarchive", weil diese "sowohl aus rechtlichen als auch aus archivfachlichen Gründen nicht möglich" ist (Martina Wiech, 97). Archiv- und Schriftgut dürfen in der Tat nicht Dekontextualisiert werden und (nur) zu Informations- bzw. Dokumentationsgut verkommen.
Schlüsselwörter in der vertikalen und horizontalen Bewertung sind u.a. "massgeblicher Einfluss" (Federführung), "grösstmögliche Dichte" und "exemplarische Überlieferung" (Parallelbestände). Die 80/20-Regel, "Mut zur Lücke" und gutes Personal auch bei der Durchführung sind ebenfalls wichtige Elemente. Denn sicherlich stimmt es, dass in strukturierten Beständen Bewertungsmodelle besser greifen als in weniger strukturierten Beständen, wie im 2. Positionspapier thematisiert wird. Sie sind aber auch im letzten Fall möglich, sobald eine gewisse Tektonik ersichtlich ist, nur mit mehr Vorstudie, Korrekturaufwand und einer grösseren Auswahl. So besehen, ist es mit den Bewertungsmodellen nicht anders als mit den herkömmlichen Einzelverfahren. Auch diese kommen in einem strukturierten Bestand am schnellsten und einfachsten voran.
* Siehe auch S. 117-118 (Besprechung vom Workshop "Archivische Überlieferungsbildung heute. Fachliche Grundsätze - fachfremde Einflüsse" in Marburg, durch Anjali Pujari und Kirsten Walter).
** Siehe auch S. 119-120 (Besprechung vom Workshop "Die Überlieferung von Unterlagen der Bundes- und Landesfinanzverwaltung. Archivierung, Quellenwert und Benutzung" des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen in der Oberfinanzdirektion Münster, durch Ragna Boden, Christoph Schmidt und Martina Wiech).