Die Bewertungsdiskussion hat in Deutschland in den letzten Jahre neue Impulse bekommen. Die altherkömmliche Trennung zwischen Evidenz- und Informationswert geistert dabei noch immer herum. Wo Dokumentare in Bezug auf Bewertung, Selektion und Dokumentationswürdigkeit betriebsexterner Informationen versuchen, methodischer vorzugehen als bisher, zweifeln v.a. kommunale Archivare den Wert "standardisierter bestandsimmanenter Analyseverfahren" (206) zunehmend an.
Diese lokal bzw. regional operierenden Archivare haben aus ihrer Perspektive sicher nicht Unrecht. Kommunale Schrift- und Archivgutproduzenten stehen mit beiden Beinen im Alltagsleben und müssen die Gesellschaft vor Ort, ihre Struktur und Entwicklung oftmals auch sehr lebendig abbilden. Aber wie können die angestrebten Dokumentationsziele (allenfalls in Abstimmung mit Nutzerkreisen wie Verwaltung, Bürgerschaft und Forschung) soweit möglich objektiviert und, meines Erachtens noch wichtiger, trotzdem auch weiterhin rationalisiert werden?
Der Autor schlägt folgende "Dokumentationsstrategie" vor:
Ein solides Schema kann zweifellos eine inhaltsorientiertere Bewertung besser objektivieren, vereinheitlichen und nachvollziehbar machen. Für die Erstellung von Aktenplänen mit prospektiven Bewertungsvorgaben kann es auf lokale Ebene ein Referenzrahmen sein. Die notwendige retrospektive Aufarbeitung semistatischer Bestände wird hiermit aber nicht beschleunigt, auch wenn Gemeinden diesbezüglich umfangreiche Rückstände haben. Informationswertermittlung sollte, wie ich es sehe, methodisch auch nur in 2. Instanz angewendet werden, als eine Art Korrektur der Bewertung auf Grund des Evidenzwerts.
Weber bleibt abstrakt, wo es um die konkrete Umsetzung seiner Ideen geht. Viel muss offensichtlich noch weiter entwickelt werden. Eine systematische Priorisierung von Amtsregistraturen scheint mir übrigens eher für Staats- und Nationalarchive als für lokale Archive geeignet, gerade weil der Kontakt mit den Verwalteten auf lokaler Ebene so direkt ist. Das Konzept hat vermutlich mehr für Dokumentationsgut im klassischen Sinne (Ergänzungsdokumentation) als für Schrift- und Archivgut Bedeutung. Der Verweis auf mislungene Bewertungen, weil Archivalien aus der NS-Zeit vernichtet wurden, liegt auf der Hand. Vernichtung von Dokumenten aus ausserordentlichen Zeiten sollte überall und immer vermieden werden.