Dieser Beitrag ergänzt das Thema der "One-Person Librarians". Aufgrund einer Umfrage werden die wichtigsten Ergebnisse einer "in der Vergangenheit oft und kontrovers diskutierten Thematik" vorgestellt. Es handelt sich um die sogenannte ehrenamtliche Mitarbeit in hauptamtlich geleiteten Bibliotheken. Die Bibliotheken, welche nur ehren- bzw. nebenamtlich geführt werden, bleiben also ausser Bild, obwohl diese Kategorie immerhin 67% aller deutschen öffentlichen Bibliotheken, vor allem in den ländlichen Gebieten, umfasst.
Der exakte Prozentsatz der Bibliotheken, wo ehrenamtliche Mitarbeit stattfindet, ist schwierig zu berechnen. Es wird sicher um viel weniger als 20% gehen. Meist sind kommunale und kirchliche Bibliotheken betroffen. Eine steigende Tendenz seit 1995 ist jedoch wahrnehmbar. Oftmals betrifft es nicht mehr als 1-3 Mitarbeiter pro Institution. Der Arbeitsbereich der ehrenamtlichen Mitarbeiter ist häufig sehr eng und klar eingeschränkt, hat sich aber in den letzten Jahren auf Kosten von früher bezahlten Fachkräften ausgedehnt. Oder exakter gesagt: Ehemalige Fachkräfte blieben nach ihrem Rücktritt (meistens wahrscheinlich nach ihrer Pensionierung) einfach im Ehrenamt tätig.
Obwohl die ehrenamtlichen Mitarbeiter wenig kosten und das Dienstleistungspaket der Bibliotheken auf diese Weise erweiterbar ist, kennt das Phänomen sicher nicht nur positive Seiten. Man kann natürlich Glück haben, vielmals spielen aber auch Faktoren wie mangelnde Zuverlässigkeit, hohe Fluktuation, hoher Einarbeitungsaufwand, hohe Erwartung betreffend Kommunikation, Lob und Anerkennung, fachliche Überforderung, Scheu vor EDV, Entprofessionalisierung, Verlust von Arbeitsplätzen, usw. eine nicht zu vernachlässigende negative Rolle.
Die genannten Probleme sind prägnant genug und kommen auch in Archiven mit ehrenamtlichen Mitarbeitern vor. Vier wichtige eigene Erfahrungsgrundsätze sind hier relevant: 1. Das Abschliessen von "Arbeitsverträgen", inklusive Aspekte wie Haftpflichtversicherung; 2. Festgelegte minimale Anwesenheit von zwei Tagen pro Woche (16 Stunden); 3. Eine aufgelegte Arbeitspause für Pensionierte, damit keine "automatischen" Rechte geschaffen werden; 4. Nicht mehr als 30% des Personalbestands sollten ehrenamtlich beschäftigt sein. Ein allzu schiefes Verhältnis sollte so wie auch immer vermieden werden.
Siehe weiter: Jürgen Christoph Gödan, Mustervertrag für ehrenamtlich Tätige in Bibliotheken. Mit Erläuterungen, vorbereitet im Auftrag der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheks Instituts (Bibliotheksdienst. Organ der Bundesvereinigung deutscher Bibliotheksverbände (BDB), 33 (1999), Heft 6 (Juni), S. 987 1000).