Recht


Helmut Rösner: Der Kampf um Brüssel. Copyright-Richtlinie beschlossen

Bibliotheksdienst. Organ der Bundesvereinigung deutscher Bibliotheksverbände (BDB), 35 (2001), Heft 3 (März), S. 321 - 328

Rezensent Peter Toebak

Die "Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" ist am 14. Februar 2001 vom EU-Parlament in 1. Fassung beschlossen worden. Die 2. Lesung erfolgt mitsamt abschliessender Version im Juni 2001. Der Autor begrüsst, dass letztendlich doch eine Art "Balance" aller Beteiligten erreicht ist, der Rechtsinhaber (Urheber) und Produzenten auf der einen Seite und der Vermittler und Nutzer auf der anderen Seite.

Der Rechtsschutz der Rechtsinhaber ist zwar gestärkt (Artikel 2: Vervielfältigungsrecht; Artikel 3: Recht der öffentlichen Wiedergabe bzw. Zugänglichmachung; Artikel 4: Verbreitungsrecht), aber Ausnahmen, "in sehr engen Grenzen und in aller Regel gegen eine angemessene Vergütung" (324), sind trotzdem möglich geblieben (Artikel 5). Diese Ausnahmen übersteigen generell die Beschränkung zwecks Aufbewahrung und Erhaltung der Objekte, ihre konkrete Auswirkung wird aber erst nach der Umsetzung der EU-weiten Richtlinie in nationale Urheberrechtsgesetze in allen Details klar werden.

Da die Informationsgesellschaft sich "in ständigem Wandel" befindet und ihre weiteren Entwicklungen noch nicht "vorhersehbar" sind (328), wird bereits nach 2 Jahren eine Revision der Richtlinie als nötig erachtet. Nur auf diese Weise konnte der Kompromiss "aller legitimen Interessen" offenbar erreicht werden.