Die Erschliessung (über Indexierung oder Klassierung) dokumentarischer und bibliothekarischer Informationen spielt sich auf vier miteinander in Beziehung stehenden Ebenen ab: Erkennen des Dokumenteninhalts (Inhaltsanalyse), Ausdrücken des Inhalts in einer geeigneten Dokumentationssprache (Inhaltsdarstellung), Ordnen der Informationen in einem System und Erstellen einer effizienten Suchmethodik (Retrieval).
Diese Informationen unstrukturierter Art sind nur zum Teil mit Archiv- und Schriftgut vergleichbar. Sie sind betriebsexterner Natur, während Archiv- und Schriftgut betriebsinternes, proprietäres Wissen festhält. Schrift- und Archivgut hat nicht nur Informationswert (Referenzfunktion), es charakterisiert sich vor allem auch durch Evidenzwert (Handlungs-, Entstehungskontext, Nachweisfunktion). Die Erfassung des Evidenzwerts geschieht grundsätzlich über andere Kriterien (Merkmale, Metadaten) als die Erfassung des Informationswerts.
Weil die Zweck- und Kontextgebundenheit von Schriftgut innerhalb des archivbildenden Organs so dominant ist, kann im allgemeinen gestellt werden, dass die Erschliessung seines Informationswerts (nicht: Evidenzwert!) pro Bestandseinheit weniger arbeitsaufwendig ist als die Erschliessung von Dokumentations- und Bibliotheksgut. Nur wo Dokumentalisten und Bibliothekare in einem Unternehmen oder einer Verwaltung ebenfalls eine spezifische "Betriebsbrille" tragen und die Zweckbestimmung ihres Informationssystems eindeutig ist, können auch sie eine gröbere, weniger umfassende und damit effizientere Erschliessungsmethode hinsichtlich des Informationswerts ihrer Bestandseinheiten anwenden.
Der Artikel hat dennoch Bedeutung für Archivare und Schriftgutverwalter. Die Indizierung (nähere Erschliessung des Informationsgehalts) ihrer Dokumente muss ebenfalls so "objektiviert" und konsistent wie möglich stattfinden. Standardisierung und Vorstrukturierung über Kriterien auf einer theoretisch genügenden Basis ist in diesem Rahmen gleich wichtig.
In den Paragraphen 5 ("Qualitätsbewertung als Ziel der Inhaltsanalyse") und 6 ("Andere Interessen an einem Dokument") werden aus der Sicht der Dokumentationswissenschaft zudem interessante Bemerkungen gemacht bezüglich Bewertung, Selektion und Dokumentationswürdigkeit von Informationen. Diese können auch in Hinsicht auf die archivischen Verfahren Relevanz haben (Informationsflut, abgestufter Aufwand bei der Inhaltsdarstellung, Zielgruppenbestimmung und Zeitgebundenheit des Vorgehens).