Staubexposition und Schimmelpilzkontamination können in Archiven, Bibliotheken und Museen, aber ebenfalls in Registraturen und Schriftgutablagen von Behörden, Instituten und Unternehmen, eine reelle Gesundheitsgefahr mikrobiologischer und allergologischer Art für die Mitarbeitenden beinhalten. Die Bedingungen in Magazinen und Werkstätten für die Restaurierung, Konservierung und Verfilmung von Objekten des Archivs-, Bibliotheks- und Museumsbereichs sind nicht immer in Ordnung. Unwissen und Einsparungen können sich hier nachteilig auswirken.
Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung sind in diesem Rahmen richtungsweisend. Standards und Normen muss Rechnung getragen werden. Die Vorschriften bieten Rechtshilfe, andere Grundsätze (z.B. der Berufsgenossenschaften) zumindest sachdienliche Argumentationshilfe gegenüber den Unterhaltsträgern, namentlich bei defizitären Arbeitsbedingungen oder in Katastrophensituationen. Normen und Standards helfen auch bei der konkreten Gefährdungsbeurteilung durch Mitarbeitende, Vorgesetzte und externe, kompetente Gutachter.
Am Schluss des Artikels werden die Titel einschlägiger allgemeiner und spezifischerer Standards und Richtlinien für Deutschland präsentiert (1174-1181), hierarchisch nach Herkunftsgremium (inklusive Europäische Union) geordnet. Diese müssen rezipiert, diskutiert und vermittelt werden.