Die Autorin publiziert eine interessante Fallstudie bezüglich Outsourcing einer bibliothekarischen Kernaufgabe, namentlich die Verantwortlichkeit für den Bestandsaufbau (Medienauswahl, Erwerbung, Katalogisierung, technische Bearbeitung und Belieferung) in den Vereinigten Staaten (Hawai). Diese Entwicklung und andere naheliegende Entwicklungen der sich modernisierenden Verwaltungskultur und -struktur werden sich in der nächsten Zukunft nur noch verstärkt andienen, auch für Archivinstitute.
Die amerikanischen Bibliothekare fühlen sich offenbar von der Outsourcingsmöglichkeit bibliothekarischer Hauptaufgaben bedroht. Zum Teil kann ich das verstehen, wo es doch eine Kernaufgabe betrifft. Anderseits müssen auch Bibliothekare auf solche Entwicklungen flexibel reagieren, welche vor allem auch Transparenz über Kosten, Qualität und Quantität der eigenen Aufgabenerfüllung vermitteln können.
Der Fall in Hawaii betrifft Öffentliche Bibliotheken, also nicht Spezialbibliotheken oder Wissenschaftliche Bibliotheken. Die Frage, ob der Bestandsaufbau dieser Bibliothekssparte substantiell lokal-differenziert sein muss, ist legitim. Weist die Praxis nicht oft auch das Gegenteil auf? Eine eventuelle Abweichung der üblichen Grundleistung sollte für die politischen Entscheidungsträger klar sein und könnte überdies als Zusatzleistung explizit honoriert werden. Die Grundleistung wäre fachlich und organisatorisch vermutlich problemlos auszulagern, wenn damit Effizienz erzielt werden kann. Outsourcing muss nicht sofort Einsparen bedeuten, kann auch Kapazität freimachen für andere, zum Teil fachlich anspruchsvollere Aufgaben.
Bibliotheken und Archive werden grösstenteils aus der öffentlichen Hand bezahlt. Diskussionen über Kostentransparenz, Outsourcing, Privatisierung und Regionalisierung gehören zum heutigen Verwaltungsalltag. Bibliothekare und Archivare müssen sich das realisieren. Die Diskussion über das Sinnvolle von Outsourcing, über das Aufrechterhalten bzw. Erlangen von Qualitätsstandards oder eines Leistungsumfangs, über den Inhalt konkreter Verträge und Dienstleistungspakete ist auf sachlicher Ebene weiterzuführen. Bibliotheks- oder Archivarbeit setzt nicht a priori Beamtentum voraus, auch Privatfirmen können durchaus in der Lage sein, professionelle bibliothekarische bzw. archivische Leistungen zu erbringen.