Mikroverfilmung und elektronische Archivierung


Joachim-Felix Leonhard: "Memory of the world". Die erste Sitzung des International Advisory Board des UNESCO Programmes Digitales Weltdokumentenerbe in Taschkent (Usbekistan) vom 29. September bis 1. Oktober 1997

Nachrichten für Dokumentation (NfD). Zeitschrift für Informationswissenschaft und -praxis, 49 (1998), Nr. 1 (Januar-Februar), S. 35 - 36

Rezensent Peter Toebak

Die UNESCO beschäftigt sich nicht nur mit dem Anlegen von Listen und Programmen des Weltkulturerbes (Monumente) und Weltnaturerbes, sondern wendet sich zurzeit auch dem Weltdokumentenerbe zu. Erste Bewertungskriterien und konkrete Nominierungsvorschläge wurden bereits im Herbst 1997 besprochen. Die Vorschläge betreffen Handschriften und Bücher aus Bibliotheken, Akten und Urkunden aus Archiven und Ton-, Foto- und Filmsammlungen verschiedener Länder, wie z.B. auch Österreich und der Schweiz. Es geht dabei um einzelne Dokumente, Teilsammlungen oder sogar ganze Sammlungen.

Verschiedene Aspekte stehen im Zentrum des Programms "Memory of the World": 1. Ein verbesserter digitaler Zugriff (einscannen und über das Web verfügbar stellen); 2. Die Archivierung auf Dauer (umstrittene Langzeitaspekte der Digitalisierung einerseits und Digitalisierung als mögliche Sicherungsmassnahme gefährdeter analoger Träger andererseits); 3. Rechtliche Fragen bezüglich der Vermittlung kulturhistorischer Dokumente in digitaler Form.

Dieses Programm hat interessante Seiten, umso mehr, weil auch Projektanträge (vermutlich vor allem aus der Dritten Welt) möglich sind. Zudem können Archivare mit dem Programm in der Hand den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit das Gewicht ihrer Funktion anzeigen (objektivieren), dass sie namentlich a priori "Gedächtnisbildung" betreiben, "um Verlässigkeit für spätere Generationen im Sinne der Dokumentation zu erreichen". Dies gilt selbstverständlich für alle Archive mit ihren sprichwörtlichen Unikaten, auch für die, die nicht auf der Nominierungsliste stehen.

Siehe, für konkrete Neuaufnahmen in der UNESCO-Liste, zum Beispiel Bibliotheksdienst. Organ der Bundesvereinigung deutscher Bibliotheksverbände (BDB), 35 (2001), Heft 10 (September), S. 1341 und 36 (2002), Heft 1 (Januar), S. 88-90. Hier wird faktisch ersichtlich, was im ersten Abschnitt angedeutet wurde: "Während in den früheren Jahren vorzugsweise Bau- und Naturdenkmäler, Kulturlandschaften und ähnliche Kulturgegenstände in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurden (...) [jetzt bereits mehr als 700], hat man sich neuerdings mehr dem 'Gedächtnis der Menschheit' zugewandt, wie es in Bibliotheken und Archiven aufbewahrt wird" (Heft 1, 89).