Der Autor behandelt in aller Kürze, aber auf klare Weise, Aspekte des Urheberrechts. Er macht dies explizit aus der Sichtweise der Bibliotheken als Hüter "des freien Zugangs zur Information, zum Wissen und zur Kultur" (22). "Das Urheberrecht regelt die Beziehungen zwischen Werkschöpfern und deren Verleger auf der einen, kommerziellen und privaten Nutzern dieser Werke auf der anderen Seite". Bibliotheken liegen in diesem Spannungsfeld "quer" und kommen, obwohl es sich um "nichtkommerzielle Vermittler" handelt, "schon beinahe in den Ruf der Werkpiraterie" (22).
Die Urheberrechte werden mittels gemeinsamer Tarife (GT) verwertet: Vermiettarif (Ausleihgebühren, Vergütungspflicht für Bücher, Ton- und Tonbildträger), Fotokopiertarif (Reprographietarif für öffentliche Verwaltungen, selbständige Bibliotheken, Schulen und Hochschulen, Betriebe), Computertarif (Bildschirmabgaben, noch im Fluss) und Überspielungstarif (Überspielungen auf leere Ton- und Tonbildträger, ebenfalls noch im Fluss).
Die Tendenz nach neuen Tarifkategorien hält Schritt mit der Entwicklung und Anwendung neuer Träger und Techniken. Die Notwendigkeit "präziser quantitativer und qualitativer Angaben" bezüglich der effektiven Nutzung als Basis eventueller Pauschalierungen ist klar. Für Bibliotheken und Archive mit Bewahrfunktion wird der Unterschied zwischen Kopien für die Vermittlung urheberrechtlich-geschützter Objekte und für die Werkerhaltung wesentlich bleiben.
Dieser Unterschied ist auch international (meist) unbestritten, was seine Wichtigkeit hat, weil die Schweiz "angesichts der Internationalisierung, ja Globalisierung des Urheberrechts in gewissen Zugzwang gerät" (24). Die internationalen Richtlinien tendieren übrigens alle auf eine "Erhöhung und Verdichtung" des Urheberrechtsschutzes. Information wird zunehmend v.a. auch als ökonomisches Gut angeschaut. Der Autor spricht im Rahmen der nationalen Schweizer Gesetzgebung und Umsetzung des Urheberschutzes sogar von einem zusätzlichen "Nutzerschutz".
Natürlich sind Bibliotheken und Archive mit Büchereien "nichtkommerzielle Vermittler", die für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielen. Doch ist (so möchte ich hinzufügen) ihr Interesse an "Offenheit und Freiheit" nicht nur idealistisch, sondern hat sicher auch mit einer Art "Marketing und Werbung" zu tun. Die Urheberrecht-Problematik ist und bleibt in einem dynamischen Umfeld recht kompliziert!
Der Text ist auch in französisch auf der Website des BBS publiziert worden: http://www.bbs.ch. Siehe weiter Jacques Bühler, "Le droit d'auteur et les bibliothèques", in: Arbido, 16 (2001), Nr. 5, S. 23-24.